| Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Flexicom GmbH |
| im
folgenden kurz Flexicom genannt |
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| 1.
Geltungsbereich |
| Für
alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von Flexicom sind
ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen
Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
getroffen werden. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch
wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Einkaufsbedingungen des
Käufers haben grundsätzlich keine Gültigkeit. |
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| 2.
Vertragsabschluß |
| Angebote
von Flexicom richten sich ausschließlich an juristische Personen und
Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches. Alle Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung
durch Flexicom oder mit Auslieferung der Ware an den Transporteur durch Flexicom
zustande. |
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| 3.
Preise |
| Allen
Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung geltenden Preise und Rabattsätze
zugrunde gelegt. Alle Preise gelten ohne MwSt. ab Werk. Die Kosten für
Verpackung, Fracht und Versand werden zusätzlich in Rechnung gestellt. |
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| 4.
Lieferung |
| 4.1.
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von
Flexicom bestätigt sind. Verzögert sich eine Leistung über den von Flexicom
zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom
Besteller gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen geltend gemacht werden, es
sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen
Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt Flexicom mit der
Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für Flexicom unmöglich, so ist der
Ersatz eines mittelbaren Schadens und eines Folgeschadens ausgeschlossen, soweit
Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Vertragsverletzung durch Flexicom beruhen. |
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| 4.2.
Von Flexicom nicht zu vertretende Umstände, die die Beschaffung, Herstellung
oder den Versand behindern, erschweren oder unmöglich machen, wie höhere
Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder
Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Ausbleiben von Zulieferungen unserer
Lieferanten, befreien Flexicom für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von
der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als zwei Monate an, ist der
Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. |
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| 4.3.
Der Versand unserer Produkte erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Mit
der Abgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt
auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Käufer
abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller
über. |
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| 4.4.
Bei Sonderabmessungen oder Sonderanfertigungen sind uns Mehr- oder
Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge gestattet. |
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| 5.
Zahlung |
| 5.1.
Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Soweit nicht
anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teillieferungen zu leisten. Ein
Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige
Rechnungen noch nicht vollständig bezahlt sind. Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Verzugszinsen werden berechnet für jeden
angefangenen Tag, an dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder
Auslieferung der angeforderten Waren oder durch Ausführung der entsprechenden
Dienstleistung seitens Flexicom erfüllt ist. |
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| 5.2.
Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, die
Flexicom erst nach Vertragsabschluß bekannt wird und die Flexicoms Anspruch auf
Gegenleistung gefährdet, berechtigt Flexicom trotz etwa vereinbarter
Vorleistung, die Abwicklung noch nicht ausgeführter Aufträge Zug um Zug zu
verlangen, wenn die Flexicom zustehende Gegenleistung nicht sichergestellt
wird. |
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| 6.
Eigentumsvorbehalt |
| Bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von
Flexicom. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Ware im
Tauschweg sind dem Käufer nicht gestattet. |
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| 7.
Garantieleistung |
| 7.1.
(Allgemeine Bestimmungen) Der Käufer verpflichtet sich, die von Flexicom
gelieferte Ware unmittelbar nach der Anlieferung bzw. nach der eigenen Abholung
zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von 5
Werktagen gegenüber Flexicom schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger
Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Käufers. |
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| 7.1.1.
Die Haftung von Flexicom für Schäden und Vermögensverluste, die aus der
Benutzung von Hardware, Software und Verbrauchsmaterial entstanden sind, wird
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Vertragsverletzung durch Flexicom zurückzuführen. Der Käufer ist
allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der von Flexicom gelieferten
Waren und für die Datensicherung. |
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| 7.1.2.
Die Gewährleistung von Flexicom beschränkt sich nach eigener Wahl auf
Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung durch Flexicom fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist insbesondere dann fehlgeschlagen,
wenn es Flexicom unmöglich ist, innerhalb einer angemessenen Frist nicht
durchgeführt werden kann und bei bereits durchgeführten vergeblichen Versuchen
dem Kunden ein weiterer Versuch nicht zugemutet werden kann. Nach drei
fehlgeschlagenen Versuchen der Mangelbeseitigung gilt die Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung als nicht mehr zumutbar. Ein weitergehender Anspruch des
Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Vertragsverletzung durch Flexicom zurückzuführen. |
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| 7.2.
(Hardware) Für die von Flexicom vertriebenen technischen Geräte gelten
grundsätzlich die Garantiebestimmungen der jeweiligen Geräte-Hersteller. |
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| 7.3.
(Software) Flexicom macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem
Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass
sie unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Flexicom
übernimmt keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit
kundenseitig installierter Software oder Hardware. |
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| 7.3.1.
Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übernimmt Flexicom
keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden
genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. |
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| 7.3.2.
In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen
Programmen beiliegenden Lizenzbedingungen. Durch Öffnen der versiegelten
Datenträgerpackung werden die Lizenzbedingungen anerkannt. Eine Rückgabe oder
ein Umtausch der Software ist nach der Entsiegelung nicht möglich. |
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| 7.4.
(Verbrauchsmaterial) Eine Gewähr für die Eignung unserer Produkte für den vom
Käufer beabsichtigten speziellen Verwendungszweck kann von Flexicom nicht
übernommen werden. Da die Einsatzsituationen für Verbrauchsmaterial in der
Praxis sehr unterschiedlich sind, ist es vor jeder Anwendung unbedingt
erforderlich, die Eignung der Produkte für den speziellen Anwendungsfall durch
käuferseitige Versuche zu überprüfen. |
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| 8.
Sonstige Bestimmungen |
| 8.1.
Auch ohne Hinweise seitens Flexicoms sind im Zweifel sämtliche Waren
ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt deutsche, ausländische
und internationale Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen und
verpflichtet sich, genehmigungspflichtige Produkte oder technische Informationen
weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen,
exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen deutsche,
ausländische oder internationale Gesetze, Verordnungen und Konventionen
verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen
Exportdokumente einzuholen. |
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| 8.2.
Flexicom ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu
speichern und auszuwerten. |
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| 8.3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen oder
sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben
die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien werden anstelle der
unwirksamen Bestimmungen eine andere Regelung vereinbaren, die den unwirksamen
Bestimmungen wirtschaftlich so nahe wir möglich kommt. |
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| 8.4.
Erfüllungsort ist Ahrensburg. Gerichtsstand ist Ahrensburg. Flexicom kann
daneben nach eigener Wahl auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht
klagen. |
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